Steuerlich gefördert

 

Fast alle unsere Dienstleistung werden über § 35a EStG gefördert. 

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staatlich gefoerdert 20 Prozent Rabatt
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Für 20% der Gesamtkosten der förderfähigen Dienstleistungen (max. 4.000 EUR p.a.) können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung eine Erstattung beantragen. Bei Berücksichtigung dieser staatlichen Förderung reduziert sich der jeweilige Preis (unabhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz) rechnerisch um 20%.

Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass Sie zum einen überhaupt Steuern zahlen und dass die Formalien eingehalten werden (so benötigen und erhalten Sie von uns z.B. eine ordentliche Rechnung und müssen den Rechnungsbetrag überweisen oder abbuchen lassen - nicht bar zahlen).

Sie haben weitere Fragen? - Dann rufen Sie sehr gerne an oder sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

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